Wieder Zoff mit Media Markt
"Mehrere Hundert Online-Händler werden von Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt. Denen geht es um eine Marktbereinigung", sagte Carsten Föhlisch, Justiziar bei "Trusted Shops", einer Firma, die an 1600 Internethändler Gütesiegel vergeben hat.
Von einer "massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen" spricht auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen gegen Media-Märkte vertritt. "Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten." Das Ziel von Media-Markt und Saturn seien "monopolistische Strukturen", sagte Reiner Heckel, Chef des Online-Shops "redcoon".
Die Media-Saturn-Holding wollte auf Anfrage keine Angaben zu der Zahl der Verfahren machen. Ein Konzernsprecher machte für die juristischen Auseinandersetzungen die Wettbewerber verantwortlich, die gegen "ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln".
Problematisch könnten die Abmahnungen durch den Media Markt-Anwalt auch aus einem anderen Grund sein: So genannte Massenabmahnungen nach § 8 Abs. 4 UWG sind unzulässig. In Internet-Foren wird von betroffenen Händlern auch schnell zu diesem Schlagwort gegriffen. Eine unzulässige Massenabmahnung liegt allerdings erst dann vor, wenn diese von einem Gericht festgestellt wurde.
Gecheckt mit RA - Kanzlei Schulte, Berlin
Von einer "massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen" spricht auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen gegen Media-Märkte vertritt. "Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten." Das Ziel von Media-Markt und Saturn seien "monopolistische Strukturen", sagte Reiner Heckel, Chef des Online-Shops "redcoon".
Die Media-Saturn-Holding wollte auf Anfrage keine Angaben zu der Zahl der Verfahren machen. Ein Konzernsprecher machte für die juristischen Auseinandersetzungen die Wettbewerber verantwortlich, die gegen "ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln".
Problematisch könnten die Abmahnungen durch den Media Markt-Anwalt auch aus einem anderen Grund sein: So genannte Massenabmahnungen nach § 8 Abs. 4 UWG sind unzulässig. In Internet-Foren wird von betroffenen Händlern auch schnell zu diesem Schlagwort gegriffen. Eine unzulässige Massenabmahnung liegt allerdings erst dann vor, wenn diese von einem Gericht festgestellt wurde.
Gecheckt mit RA - Kanzlei Schulte, Berlin
bluhmberg - 6. Nov, 10:39
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