Montag, 27. November 2006

Doppelmoral und Monopolterror

Sportvereinen und Fernsehsendern in Nordrhein-Westfalen darf die Werbung im Internet für private Sportwettenanbieter wie bwin vorerst verboten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster in mehreren am Montag bekannt gegebenen Beschlüssen entschieden. In der Hauptsache ist jedoch noch nicht entschieden.

Die Richter stützten in dem Eilverfahren das zuvor von der Bezirksregierung Düsseldorf als Medienaufsicht des Landes ausgesprochene Internet-Werbeverbot für Sportvereine und Fernsehsender. Es handele sich um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, befanden die Richter (Az.: 13 B 1796/06 u.a.). Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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